1. Juli 2016

Drohnen: Worauf Privatpersonen bei der Nutzung achten sollten (Update)

Kategorie: Innovation

Im Artikel „Technologien, die unseren Alltag verändern werden: Drohnen“ wurde bereits behandelt, was unter dem Begriff Drohne zu verstehen ist und wie zahlreich die Einsatzmöglichkeiten für diese Zukunftstechnologie sind. In diesem Artikel liegt nun der Fokus auf dem Aspekt Richtlinien für die private Nutzung.

Drohnen und Haftpflichtversicherung: Ein nicht zu trennendes Duo

Wer nun direkt Lust bekommen hat, eine Drohne bzw. ein UAV (Unmanned Areal Vehicle) zu erwerben, um damit ein, zwei Flugrunden zu absolvieren, dem sei an dieser Stelle gesagt, dass es mit dem Kauf nicht getan ist: zuvor müssen noch einige Dinge in Betracht gezogen werden. Egal ob man eine Drohne aus privaten oder gewerblichen Gründen einsetzen will, grundsätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für diesen Zweck ein Muss und, um einen Irrtum direkt entgegenzusteuern, eine normale Haftpflichtversicherung deckt den Drohneneinsatz nicht ab, es muss explizit eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Je nach Versicherungsanbieter variieren dann auch das Mindestalter und die Beschränkungen für den Einsatzort. Eine essentielle Frage lautet, wo dürfen Drohnen überhaupt eingesetzt werden.

Wo Drohnen fliegen dürfen und wo sie besser am Boden bleiben

Unabhängig davon, welche zusätzlichen Einschränkungen durch den jeweiligen Versicherungsanbieter auferlegt werden, gibt es gesetzliche Bestimmungen, an die man sich als Führer einer Drohne zu halten hat. So darf ohne eine Sondergenehmigung grundsätzlich nur im unkontrollierten Luftraum geflogen werden, kann aber in der Nähe von Kontrollzonen wie Flugplätzen oder sensiblen Einrichtungen auch komplett untersagt sein – so gilt bei den 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen eine Verbotszone in einem Umkreis von 1,5 km. Grundsätzlich muss für das Einfliegen in eine Kontrollzone eine Freigabe der Flugsicherung eingeholt werden, was für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund und für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht bis zu 50 Meter Flughöhe als pauschal erteilt gilt. Dennoch: Das Einholen der entsprechenden Informationen zu Bestimmungen und Klassifizierung des Luftraums für sein Fluggebiet ist für den Lenker einer Drohne verpflichtend. Auch beziehen sich die oben gemachten Angaben auf Deutschland, in anderen Ländern können die Bestimmungen variieren.

Worauf es bei Drohnen noch zu achten gilt.

Die Nutzung einer Drohne bis zu einem Gewicht von 5 Kg für rein private Zwecke bedarf keiner weiteren Genehmigung, soll diese aber gewerblich genutzt werden, so muss eine entsprechende Genehmigung beim für das jeweilige Bundesland zuständigen Luftfahrtbundesamts beantragt werden. Dies ist pauschal für zwei Jahre gültig und lässt die Nutzung von Drohnen bis 5 Kg Gewicht zu. Bei einem höheren Gewicht (Maximalgrenze 25 kg) muss für jeden einzelnen Flug erneut eine Genehmigung beim Amt eingeholt werden. Grundsätzlich gilt ein Verbot, Menschenmengen oder seinsible Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser oder Kernkraftwerke) zu überfliegen. Bei der Nutzung einer Drohne muss diese sich grundsätzlich immer in direkter Sichtweite des Lenkers befinden. Zudem ist dieser verpflichtet, den Luftraum während des Einsatzes ständig im Auge zu behalten, so dass auf anderen Verkehr zeitnah reagiert werden kann.

Update: Ab 01. Oktober 2017 ist in Deutschland für das Nutzen einer Drohne ein Drohnenführerschein verpflichtend. Dies generell bei Drohnen ab 2 bis 5 Kg.Bei schwereren Drohnen gelten nochmals strengere, gesonderte Regeln. Auch ist bei einer Flughöhe von über 100m grundsätzlich eine kostenpflichtige Sondergenehmigung einzuholen.

Ausführliche Informationen zum diesem Thema finden Interessierte im Artikel: Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern.

Kommentare

Bauer sagt:

Krasser Bericht. Es ist schon unglaublich was in der heutigen Zeit mit Drohnen alles moeglich ist

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