8. Dezember 2017

E-Government – Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes

Die Digitalisierung schreitet stetig voran und doch dürfte noch Zeit ins Lande gehen, bevor die Scheu vor der Digitalisierung abgebaut sein wird. Vielen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und auch Privatpersonen ist das Thema nach wie vor nicht ganz geheuer. Dass das Thema Digitalisierung auch viele Vorteile und Möglichkeiten zu bieten hat, soll am folgenden Beispiel des E-Government gezeigt werden.

 

E-Government – Geschwindigkeit durch Digitalisierung

Langwierige Behördengänge, langsame Abläufe und seit Jahrzehnten unveränderte und daher längst überholte Arbeitsprozesse dominieren in Deutschland zum großen Teil den öffentlichen Dienst, ein Ärgernis für alle, bei denen ein Behördengang oder eine bürokratische Korrespondenz ansteht.
Deutsche Mühlen mahlen langsam, daher dürfte es niemanden verwundern, dass Deutschland in Sachen E-Government eines der Schlusslichter markiert. Unter dem Begriff E-Government versteht man den sinnvollen Einsatz moderner IT und elektronischer Medien zur Optimierung von Verwaltungsprozessen wie Informationstransfer, Kommunikation und Transaktionen rund ums Behördenwesen. Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes dreht sich dabei sowohl um die Kommunikation zwischen Behörden untereinander als auch zwischen Behörden und Privatpersonen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen auf elektronischem Wege.

 

Vorteile von E-Government

Der technische Fortschritt insbesondere durch das Internet ermöglicht neue schnellere Kommunikations- und Interaktionswege und dies quasi 24/ 7, wodurch zeitaufwändige Behördengänge entfallen. Wenn Dinge wie das Anmelden eines neuen Unternehmens oder das Verlängern eines Passes komplett digital durchgeführt werden können, liegt die Zeitersparnis auf der Hand. Wenn das Beantragen von Elterngeld online durchgeführt werden könnte, statt wie bisher vom Einreichen des Antrages bis hin zum Nachreichen der erforderlichen Nachweise nur auf postalischem Wege, liegt der Vorteil ebenfalls auf der Hand. Nicht anders verhält es sich bei Dingen wie die Kfz-Zulassung in die Wege zu leiten, Steuererklärungen abzugeben (was über ELSTER schon möglich ist) oder dem Partizipieren am Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen.

Für Behörden bedeutet dies im Gegenzug, dass Kapazitäten bei den Mitarbeitern frei werden, die für die Bearbeitung von komplexeren Sonderfällen genutzt werden können. Dies ist nicht nur für Privatpersonen vorteilhaft, sondern gerade für Unternehmen, die einen deutlich höheren bürokratischen Aufwand betreiben müssen. Eine Vereinfachung und Beschleunigung entsprechender Prozesse würde zu deutlichen Einsparungen führen, die mittelfristig die Unternehmen im Einzelnen und den Wirtschaftsraum im Ganzen stärken würden.

 

Was die Umsetzung erschwert

In Deutschland besteht aufgrund der föderalen Struktur das Problem, dass es Verwaltungsgrenzen (die der einzelnen Bundesländer) einzuhalten gibt, die eine Digitalisierung dieses Bereiches derzeit deutlich erschweren. Bis dato lässt nämlich die Kooperation zwischen den einzelnen Bundesländern und dem Bund(noch)zu wünschen übrig. Für eine (sinnige) Digitalisierung des öffentlichen Bereiches müsste zunächst ein übergreifendes Register erstellt werden, welches die zersplitterten Verzeichnisse der Bundesländer ersetzt sowie die vorliegenden Strukturen modernisiert. Der nationale Normenkontrollrat geht hier von Mehrkosten von 2 bis 3 Milliarden € aus, wo man sich zunächst einigen müsste, wie und auf wie vielen Schultern die Kosten verteilt werden würden. Aber neben dieser Problematik ist auch die zurzeit noch fehlende Nutzerakzeptanz ein nicht zu vernachlässigender Faktor.

Es wird im Allgemeinen befürchtet, dass im Zuge der Digitalisierung der Behörden der Datenschutz nicht ausreichend gewürdigt wird und die Umwandlung des Bürgers zum gläsernen Menschen weiter voranschreitet. Eine Digitalisierung entsprechender Prozesse muss daher einhergehen mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der persönlichen Daten des Bürgers bzw. der Unternehmen, die bei Transaktionen aufgerufen werden. Inwieweit Behörden die vorliegenden Daten übergreifend nutzen dürfen, wäre eine weitere Frage, die ein Verfassungsgericht klären müsste.

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