1. Dezember 2020

Einleuchtend: LED Förderprogramme für nachhaltiges Licht

Wer auf nachhaltige Beleuchtungstechnik umrüsten will, dem geht womöglich spätestens jetzt das buchstäbliche Licht auf: Seit August 2020 können Anträge auf Fördergelder für die Umrüstung auf LED-Lichttechnik gestellt werden. Die Antragstellung kann mit hohen Förderquoten auf die getätigten Investitionen überaus lohnend sein – für die Geförderten und natürlich für die ausführenden Elektro-Installationsbetriebe.

Warum und was wird gefördert, wer gehört zum Kreis der Geförderten und wie kommt man an die Fördermittel? Hier kommen die wichtigsten Antworten:

Nachhaltigkeit als Ziel

Wirtschaftliche und ökologische Überlegungen standen beim Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt (BMU) im Rahmen der „nationalen Klimaschutz Initiative (NKI)“ der Bundesregierung Pate. Mit dem Investitionsprogramm der Bundesregierung wurde gegenüber den vorher bestehenden Förderprogrammen noch einmal deutlich an Förderung nachgelegt. Die Umrüstung auf LED-Technologie trägt bei Großverbrauchern nicht nur erheblich zur Einsparung von Energiekosten bei. Weniger Strom zu verbrauchen ist gleichzeitig aktiver Umweltschutz. Und es ist ein Thema für die Endverbraucher, die ja indirekt an den Effekten der Einsparungen partizipieren. Nicht zuletzt stärkt die Nutzung klimaschonender und sparsamer Leuchtmittel auch das Image als ökologisch verantwortungsvoll handelnder Gemeinde, Verein oder Betrieb.

LED als Beleuchtungsstandard für Nachhaltigkeit

Die Lichttechnik hat sich in kurzer Zeit rasant gewandelt: Von den alten Energiefressern Glüh- und Neonleuchtmitteln über Halogen zu den Energiesparlampen der letzten Epoche. Mit dem Durchbruch der LED-Technik kamen energieeffiziente und zukunftsgerichtete Leuchtmittel auf den Markt. Schon gewusst? Im Gegensatz zu konventionellen Leuchtmitteln fällt der Energieverbrauch von LED-Technik 6-8-fach niedriger aus. Zu den weiteren Vorteilen der LED-Technik zählen lange Lebensdauer, einstellbare Helligkeit und von der Bauform her hohe Anpassungsfähigkeit an die benötigte Verwendung. Die im Vergleich zu traditioneller Technik höheren Anschaffungskosten amortisieren sich im laufenden Betrieb schnell. Was also spricht eigentlich noch gegen den breiten Einsatz von LED? Vor allem dort, wo besonders viel Licht zum Einsatz kommt, also in Gemeinden, Betrieben oder Vereinen, ist mit dem Einsatz der LED-Technik von einer hohen Einsparungsmenge an klimaschädlichem CO2 auszugehen.

Wer wird gefördert?

Die Liste der förderfähigen Organisationen und Betriebe ist umfangreich. Unterschiede bei der Förderung gibt es für Außen – und Innenbeleuchtung. Schulen, KiTas und finanzschwache Gemeinden erhalten sogar höhere Fördersätze.

Hier kommt eine Übersicht der förderwürdigen Organisationen und Betriebe:

  • Kommunen und 100% kommunale Verbünde
  • Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung
  • Kitas, Schulen, Hochschulen und deren Träger
  • Gemeinnützige Sportvereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen
  • Gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung und deren Träger
  • Kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft

Was wird gefördert?

Das Wichtigste vorweg: die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden! Es werden alle „zuwendungsfähigen Ausgaben“ gefördert: die Leuchtmittel, Demontage und Entsorgung der Altanlagen, Montage der neuen, die Lichtsteuerung und das Installationsmaterial. Und natürlich die Ausgaben für das „Fachpersonal“, also die Elektroinstallationsbetriebe.

Die Förderung unterscheidet Außen- und Straßenbeleuchtung von der Innen- und Hallenbeleuchtung. Während der Außenbereich natürlich in erster Linie für Gemeinden, Sportvereine und Betriebe spannend sein dürfte, nimmt die Innen- und Hallenbeleuchtung die übrigen erwähnten Einrichtungen in den Förderfokus.

Und wie hoch fällt die Förderung aus?

Ganz wichtig: auch wenn die Förderung formal erst am 31.12.2021 ausläuft, empfiehlt es sich, frühzeitig den Antrag zu stellen. Sind die Fördertöpfe vorher ausgeschöpft, kann es womöglich knapp werden. Anträge müssen unter https://www.krl-online.de/ gestellt werden, ein interner oder besser qualifizierter Meisterbetrieb sollte zur Einhaltung der technischen Anforderungen eingeschaltet werden.

Unterstützend sind auch die Förderquoten: Die betragen im besten Fall bis zu 40% des Projektvolumens. Und diese Quote lässt sich sogar noch steigern, denn Fördermittel können kumuliert werden, etwa mit KfW-Mitteln oder Landesförderprogrammen für Sportvereine. Wichtigste Vorgabe für die LED-Fördermittel: die CO2 Einsparung der geförderten Maßnahme muss immer über 50% liegen.

Sonepar-Kunden sind auch hier im Vorteil, denn sie können ihren persönlichen Lichtberater ansprechen, der bei Vorbereitung und Umsetzung der förderwürdigen LED-Lösung behilflich ist. Hier findet man ihn: son.to/vorOrt. Und wer sich vorab schon mal über passende LED-Alternativen zur konventionellen Leuchte informieren möchte, dem gibt der Sonepar Leuchtenfinder viele leuchtende Beispiele.

Was also steht jetzt noch der Nutzung der gebotenen Fördermittel im Weg? Na dann mal ran an die Töpfe, möchte man meinen.

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