17. September 2021
Leuchtmittel? Ab sofort bitte nur noch „NACHHALTIG“!
Kategorie: Nachhaltigkeit
Das Thema „nachhaltiges Wirtschaften mit Ressourcen“ rückt immer mehr in den Fokus der politischen und gesellschaftlichen Agenda. Die Europäische Kommission hat mit dem Inkrafttreten einer neuen Ökodesign-Richtlinie ab dem 1.9.2021 einen entscheidenden Wendepunkt in der umweltgerechten Verwendung von Leuchtmitteln gesetzt.
Die EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ist Ende 2019 in Kraft getreten. Bisher gelten innerhalb der Europäischen Union zahlreiche Regelungen und Verordnungen für Leuchtmittel. Das bestehende Regelwerk wurde nun grundlegend überarbeitet. Es enthält Regelungen zu allen relevanten Beleuchtungstechnologien. Schwerpunkte sind unter anderem strengere Anforderungen an die Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Lichtquellen.
Durch die neue Verordnung wird zudem der Verkauf von den meisten Leuchtstoff-lampen und Halogenlampen geregelt, denn in naher Zukunft (September 2023) ist der Verkauf komplett verboten. Der Kompaktleuchtstofflampen wurde bereits im September 2021 gestoppt, gleiches gilt für Halogenlampen mit Sockel.
Zudem ändern sich auch die Energielabel. Die Leuchtmittel, die bislang mit der besten Energieeffizienz der Klasse A++ ausgezeichnet waren, werden auf die Klassen D bis F herabgestuft. Diese Umstellung ist bei vielen Produkten mit einer Pflicht zur Kennzeichnung mit dem EU-Energielabel nötig geworden. Denn in vielen Bereichen war die höchste Energieeffizenzklasse A mit drei Pluszeichen, weil die A-Niveau-Vorgaben ab einem Zeitpunkt weit übertroffen wurden.
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