17. September 2021

Leuchtmittel? Ab sofort bitte nur noch „NACHHALTIG“!

Kategorie: Nachhaltigkeit
Leuchtmittel? Ab sofort bitte nur noch „NACHHALTIG“!
Das Thema „nachhaltiges Wirtschaften mit Ressourcen“ rückt immer mehr in den Fokus der politischen und gesellschaftlichen Agenda. Die Europäische Kommission hat mit dem Inkrafttreten einer neuen Ökodesign-Richtlinie ab dem 1.9.2021 einen entscheidenden Wendepunkt in der umweltgerechten Verwendung von Leuchtmitteln gesetzt. Die EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ ist Ende 2019 in Kraft getreten. Bisher gelten innerhalb der Europäischen Union zahlreiche Regelungen und Verordnungen für Leuchtmittel. Das bestehende Regelwerk wurde nun grundlegend überarbeitet. Es enthält Regelungen zu allen relevanten Beleuchtungstechnologien. Schwerpunkte sind unter anderem strengere Anforderungen an die Energieeffizienz, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit von Lichtquellen. Durch die neue Verordnung wird zudem der Verkauf von den meisten Leuchtstoff-lampen und Halogenlampen geregelt, denn in naher Zukunft (September 2023) ist der Verkauf komplett verboten. Der Kompaktleuchtstofflampen wurde bereits im September 2021 gestoppt, gleiches gilt für Halogenlampen mit Sockel. Zudem ändern sich auch die Energielabel. Die Leuchtmittel, die bislang mit der besten Energieeffizienz der Klasse A++ ausgezeichnet waren, werden auf die Klassen D bis F herabgestuft. Diese Umstellung ist bei vielen Produkten mit einer Pflicht zur Kennzeichnung mit dem EU-Energielabel nötig geworden. Denn in vielen Bereichen war die höchste Energieeffizenzklasse A mit drei Pluszeichen, weil die A-Niveau-Vorgaben ab einem Zeitpunkt weit übertroffen wurden.

Übergangszeit von 18 Monaten zu den alten Einstufungsklassen

Die neue Ökodesign-Richtlinie 2021 setzt nun alles wieder zurück. Die alten Einstufungsklassen A bis G gelten wieder und es wird in Zukunft keine Plus-Klassen mehr geben. Allerdings gibt es eine Übergangszeit: 18 Monate lang wird es beim Einkauf möglich sein, beide Labels im Handel zu finden. Die Ampelskala in den Farben Rot bis Grün bleibt bestehen und zeigt nach wie vor an, wie energieeffizient eine Leuchte ist. Es könnte also einige Zeit dauern, bis die oberste Klasse A wieder besetzt wird. Hier bringt die Umstellung noch eine weitere Veränderung: Alle Lichtquellen im Handel müssen nun ein Label tragen.

Korrekte Entsorgung von ausgedienten Leuchtmitteln

Energiesparlampen, LED-Lampen, Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen müssen separat entsorgt werden, solange diese nicht mehr wiederzuverwenden sind. Denn Elektroschrott soll in jedem Fall verhindert werden. Die Kosten trägt der Entsorgungspflichtige selbst. Wer mehr dazu wissen und lesen möchte, hier kommen die Links: Nicht zu vergessen: Wir von Sonepar beraten unsere Kunden aus Handel-Handwerk und Industrie jederzeit gern über die nachhaltigste Auswahl an Leuchtmitteln in unserem Shop: sonepar.de.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert