27. Februar 2024

Balkonkraft 2024 – Energieeinsparung & Förderung

Bereits im September 2022 haben wir in unserem Blog über Balkonkraftwerke berichtet. Nun ist dieser Artikel knapp 1,5 Jahre „alt“, es gibt neue Regelungen und neue Förderungen – Grund genug, dieses spannende Thema noch einmal zu beleuchten.

Bereits am 13.09.2023 gab es eine wichtige Änderung für (private) Balkonkraftwerke. An diesem Tag wurde vom Kabinett beschlossen, dass es Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) geben wird. Diese Änderung hat die Integration der Stromerzeugung mittels Steckersolargeräten in die Liste „privilegierter Maßnahmen“ ermöglicht.

Balkonkraftwerke – wozu?

Balkonkraftwerke, auch bekannt als Photovoltaikanlagen für den Balkon, sind eine moderne oder zeitgemäße Möglichkeit, um in städtischen / urbanen Umgebungen erneuerbare Energie zu erzeugen. Diese kompakten Solaranlagen nutzen die Sonnenenergie, um Strom zu produzieren. Sie können auf Balkonen oder Terrassen Garagendächer, Gartenhäuser installiert werden, ohne dass größere Flächen oder Genehmigungen erforderlich sind. Mit ihrem geringen Platzbedarf und der einfachen Installation bieten sie eine praktische Lösung für Mieter und Eigentümer, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und zu nutzen, somit Geld zu sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Wie viel Strom erzeugt ein Balkonkraftwerk?

Die Stromerzeugung einer Balkonkraftwerksanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der Anlage, die Ausrichtung zur Sonne, die geografische Lage und die Dauer der Sonneneinstrahlung. Typischerweise können kleinere Balkonkraftwerke je nach den genannten Variablen genug Strom produzieren, um den Bedarf einzelner Haushaltsgeräte zu decken oder zumindest einen Teil des Energieverbrauchs zu reduzieren. Je mehr Tages- bzw. Sonnenlicht sie ausgesetzt sind, desto mehr Strom produzieren sie.

Obwohl sie voraussichtlich nicht die gesamte Stromversorgung eines Haushalts abdecken können, tragen Balkonkraftwerke dennoch dazu bei, den Eigenverbrauch von erneuerbarer Energie zu steigern und die Abhängigkeit von normalen Stromquellen zu verringern.

Im Test von „Home & Smart“ konnten folgende Werte ermittelt werden:

Balkonkraftwerk mit 600 Watt:

Dieses Balkonkraftwerk konnte unter optimalen Bedingungen ca. 1,37 – 1,64 kWh erzeugen; auf das Jahr gerechnet sind dies ca. 500 – 600 kWh.

Balkonkraftwerk mit 800 Watt

Dieses Balkonkraftwerk konnte unter optimalen Bedingungen ca. 1,92 – 2,2 kWh erzeugen; auf das Jahr gerechnet sind dies ca. 700 – 800 kWh.

Um es ins Verhältnis zu setzen: Laut co2online nutzt ein normaler 3 Personenhaushalt ca. 2.600 – 4.500 kWh pro Jahr.

Wer kann sich ein Balkonkraftwerk anschaffen?

Balkonkraftwerke sind für alle diejenigen eine Option, die ihren eigenen Strom erzeugen und umweltbewusst handeln wollen. PV-Anlagen eignen sich besonders gut für Mieter, die keine Möglichkeit haben, solche Anlagen auf dem Hausdach zu installieren. Wie bereits erwähnt hat das Kabinett hier Gesetzesänderungen bestimmt, wodurch Balkonkraftwerke unter „privilegierten Maßnahmen“ fallen.

Änderungen 2024 – Zustimmung & Förderung

  1. Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt: Besitzer von Balkonkraftwerken dürfen ab 2024 insgesamt bis zu 800 Watt in das Stromnetz einspeisen, im Vergleich zu den bisherigen 600 Watt. Bei einem Strompreis von ca. 30 Cent pro kWh spart ein Balkonkraftwerk mit dieser Leistung von 800 kWh bis zu 240 Euro an Stromkosten im Jahr. Je nach Anschaffungspreis (der liegt zwischen 400-600 € aktuell) kann sich das kleine Kraftwerk also schon nach gut zwei Jahren amortisieren.
  2. Vereinfachte Anmeldung: Ab 2024 entfällt die Notwendigkeit, Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren und dem Netzbetreiber zu melden. Dies soll den Anschluss von Mini-PV-Anlagen so unkompliziert wie möglich gestalten.
  3. Vorübergehende Duldung von rückwärts drehenden Zählern: Früher war der Anschluss eines Balkonkraftwerks ohne vorhandenen Zweirichtungszähler nicht erlaubt. Ab 2024 soll es jedoch möglich sein, Stecker-Solaranlagen vorübergehend auch an einen rückwärts drehenden Zähler anzuschließen, bis ein neuer Zähler installiert ist.
  4. Schuko-Stecker: Der Anschluss von Balkonkraftwerken über Schuko-Stecker war bisher nicht explizit verboten, wird aber ab 2024 ausdrücklich erlaubt sein. Der Betrieb über Mehrfachsteckdosen bleibt jedoch weiterhin untersagt.
  5. Einstufung von Stecker-Solargeräten: Balkon-PV-Anlagen sollen künftig in die Kategorie „privilegierter Maßnahmen“ aufgenommen werden, wodurch Mieter einen Anspruch auf den Betrieb einer Solarkraftanlage haben. Heißt Mieter brauchen keine Zustimmung des Vermieters, wenn ein Balkonkraftwerk installiert werden soll.
  6. Förderung: Die Förderungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Insgesamt bewegen sich die Fördersummen pro Balkonkraftwerk zwischen 200 – 500 €. Die Förderung kann, je nach Bundesland, online beantragt werden. Wichtig ist hierfür die offiziellen Seiten zu nutzen, für Berlin wäre es beispielsweise hier.

Fazit

Die Neuerungen im Jahr 2024 machen Balkonkraftwerke zugänglicher und attraktiver. Die erhöhte Einspeisegrenze, vereinfachte Anmeldung und Duldung von rückwärts drehenden Zählern erleichtern ihre Nutzung. Eine explizite Erlaubnis von Schuko-Steckern und die Mieterrechten ohne Vermieterzustimmung stärken ihre Position. Zusätzlich bieten die verschiedenen Förderprogramme noch weitere Anreize.

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